Autoführerschein
Klasse B
Übersicht
Natürlich könnten wir an dieser Stelle endlose Abhandlungen schreiben. Über maximale Freiheit, ein neues (übrigens unglaubliches) Lebensgefühl, Verantwortung, Unabhängigkeit und die Magie des Fahrens. Aber sind wir ehrlich: Du liest das hier nicht, weil du romantische Fahrlehrer*innen-Lyrik brauchst, sondern handfeste Fakten. Um beispielsweise deine Eltern – oder auch dich selbst – zu überzeugen, dass ein Führerschein hermuss. Sobald du 16 ½ Jahre alt bist, darfst du dich für die Klasse B anmelden, in diesem Fall für das begleitete Fahren mit 17. Falls du lieber gleich alleine ans Steuer willst: Auch kein Problem, sobald du 17 ½ Jahre alt bist. Das Prozedere ist in jedem Fall gleich. Du machst einen Erste-Hilfe-Kurs sowie einen Sehtest, lässt ein biometrisches Passbild von dir schießen und reichst diese Unterlagen, zusammen mit einem Antrag von uns, beim zuständigen Amt ein. Das dauert ca. sechs bis acht Wochen, mit dem Theorie-Unterricht kannst du aber in der Zwischenzeit schon starten. Dann geht’s in die praktischen Übungsstunden, zur Theorie- und schließlich zur Praxisprüfung. Wenn du die jeweils bestehst (haben vor dir schon ganz andere, keine Sorge), darfst du dich auf normale PKW mit maximaler Gesamtmasse von 3,5 Tonnen, Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit maximal 40 km/h und Mopeds, bzw. Roller mit maximal 45 km/h freuen. Und ein (wir müssen es einfach sagen) unglaubliches Lebensgefühl!
Ausbildung
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Eingeschlossene Klassen: AM, L
Stundenpensum
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5
- Autobahnfahrt: 4
- Dunkelfahrt: 3
- Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12 (bei Erweiterung nur 6)
- Zusatzstoff: 2
Vorraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Merkmale
- KFZ – AUSGENOMMEN KFZ DER KLASSEN AM, A1, A2 UND A
- ... zG max. 3.500 kg
- ... max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- ... Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- ... Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Weitere Infos
- Weitere Infos zu allen Führerscheinklassen findest du auf der Website des TÜV.
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Kontakt & Anfahrt
Mittwoch 18:00 - 19:00 und nach individueller Vereinbarung
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